Mitgliedschaft
Willkommen im Zuhause mit Herz
Mitglied in unserer 1956 zu sein bedeutet, langfristig und sicher wohnen, mitgestalten und mitentscheiden. So geht der kleine Schritt in die große Gemeinschaft
Unsere Mitglieder helfen sich gern mal mit Eiern oder einem Umzugshelfer aus. Nachbarschaftshilfe und -pflege sind unseren Bewohnerinnen und Bewohnern wichtig. Das Gefühl, zuhause mit Herz zu sein, zugleich sicher und langfristig in einer Gemeinschaft wohnen zu dürfen, möchten wir mit Ihnen teilen.
1956-Mitglied werden
Prinzipiell kann (fast) jede Person Mitglied unserer Genossenschaft werden. Um ganz korrekt zu sein, sind das bei der 1956 Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Vorteile genossenschaftlichen Wohnens bei uns zu nutzen und sich gern in eine Gemeinschaft Gleichgesinnter einbringen wollen, stellen Sie im ersten Schritt einen Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme beschließt dann der Vorstand. Fällt diese positiv aus, zahlen Sie ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 Euro. Sie erwerben im zweiten Schritt einen mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil. Kostenpunkt: 200,00 Euro. Ihre Mitgliedschaft ist somit besiegelt. Sie können sich aktiv an der Genossenschaft beteiligen. Beziehen Sie außerdem eine unserer Wohnungen, sind weitere Anteile nötig – je nach Größe der Wohneinheit.
Über das Wohnen hinaus: Garagen und Gewerberäume mieten
Sie wollen Ihr Auto sicher und geschützt parken oder brauchen Stauraum für beispielsweise Fahrräder, Gartengeräte oder Sportausrüstungen? Dann kommt vielleicht eine unserer Garagen in Frage. Hierfür erwerben Sie zwei weitere Geschäftsanteile in Höhe von 400,00 Euro.
Wer an Gewerbeeinheiten interessiert ist, für den gelten folgende Konditionen: Gewerbliche Mietflächen, die kleiner als 100 Quadratmeter groß sind, kosten 3.000,00 Euro – das entspricht 15 Geschäftsanteilen. Für größere Gewerbeeinheiten beteiligen sich Interessenten mit 25 Geschäftsanteilen und Kosten in Höhe von 5.000,00 Euro.
Gut zu wissen
Nur als Mitglied können Sie unsere Wohnungen und Gewerberäume nutzen. Umgekehrt ist die Mitgliedschaft aber nicht an das Mietverhältnis gebunden. Wenn Sie vielleicht aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen müssen und dadurch das Mietverhältnis kündigen, können Sie dennoch die Mitgliedschaft fortsetzen oder müssen diese separat kündigen. Ihre eingezahlten Geschäftsanteile bekommen Sie dann in der Regel nach der Vertreterversammlung, die meistens im Juni des folgenden Jahres stattfindet, ausgezahlt.
Mehr Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auch in unserer Satzung.
Wohnraum in Potsdam ist sehr begehrt, die Nachfrage nach einer Wohnung und einer Mitgliedschaft sehr hoch. Bisher gab es für die Aufnahme von Mitgliedern keine Einschränkungen, nun können wir unseren Versorgungsauftrag nicht mehr in gebührender Qualität und Zeit erfüllen, können Mitglieder nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen. In Anbetracht dessen haben wir uns dazu entschlossen, derzeit nur noch neue Mitglieder aufzunehmen, wenn ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird.
Angehörige von Mitgliedern (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner) sind aufgrund der familiären Bindung davon ausgenommen.