Wohnberechtigungsschein
Starke Unterstützung in schwachen Zeiten
Wohnen kostet Geld. Nicht immer reicht das Einkommen für die Deckung der Kosten aus. Wir wollen Menschen helfen und vergeben Wohnungen mit einem Wohnberechtigungsschein – ein Instrument der Solidarität.
Es gibt Höhen und Tiefen im Leben und vor allem die Tiefen können sich im eigenen Geldbeutel bemerkbar machen. Gründe dafür gibt es unterschiedliche, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Studierende oder Berufseinsteiger können plötzlich feststellen: „Ich brauche Hilfe, um mir ein Zuhause leisten zu können.“
In solchen Situationen hat jeder Unterstützung verdient. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und wenn das Einkommen nicht ausreicht, um auf dem Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum zu finden, kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) eine Hilfe sein, die auch wir unterstützen. Unsere Genossenschaft vermietet einige Wohnungen mit WBS. Wenn Sie über einen WBS-Schein verfügen, können Sie sich um eine Wohnung in unserer Genossenschaft bewerben. Der WBS als ein Instrument der Solidarität öffnet Türen zu Wohnungen, die vom Staat gefördert werden und deren Mieten unter dem Marktpreis liegen. Es ist also nicht nur ein Schein – es ist ein Zeichen dafür, dass niemand allein gelassen wird, wenn das Leben schwieriger wird.
Der Weg zum „Ticket“
Wie sieht der Weg zum Ticket, also dem WBS aus? Die Kurzform: Formular besorgen, ausfüllen, Unterlagen beilegen, abgeben und ein bisschen warten. Ganz so einfach ist das natürlich nicht. Aber der kleine Aufwand, den WBS zu beantragen, lohnt sich.
Das Wichtigste ist Ihr Einkommensnachweis. Der entscheidet unter anderem darüber, ob Sie als Antragsteller zum Kreis der WBS-Berechtigten zählen. Ein erster Blick auf untenstehende Tabelle zu den Einkommensgrenzen in Brandenburg ist sicher hilfreich. Ebenfalls wichtig: Der Antragsberechtigte muss in der Regel volljährig sein. Es kann nur ein Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung gestellt werden, und zwar für den angestrebten Hauptwohnsitz. Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt in der Regel ein Jahr. Der erteilte Bescheid gilt nur im Land Brandenburg.
Unser Tipp: Prüfen Sie vorher auf der Internetseite der Stadt Potsdam, welche Unterlagen genau gebraucht werden. Dort finden Sie auch alles rund um den WBS-Antrag und Informationen zu Bearbeitungszeit, Fristen sowie die Formulare zum Herunterladen.
WebSite Landeshauptststadt Potsdam
Ab 01.01.2024 gelten folgende Einkommensgrenzen nach dem BbgWoFG (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 19. Juli 2023):
Haushaltsgröße nach Anzahl der Personen | Wohnräume oder Wohnflächen | Einkommensgrenzen nach §22 Bbg. WoFG in EURO | ||||||
WBS | 20% | 40% | 60% | 80% | 100% | |||
1 | 2 | 50 | 18.500 | 22.200 | 25.900 | 29.600 | 33.300 | 37.00 |
2 ohne Kind | 2 | 65 | 26.000 | 31.200 | 36.400 | 41.600 | 46.800 | 52.000 |
2 dav. 1 Kind * | 2 | 65 | 28.000 | 33.600 | 39.200 | 44.800 | 50.400 | 56.000 |
3 ohne Kind | 3 | 80 | 31.800 | 38.160 | 44.520 | 50.880 | 57.240 | 63.600 |
3 dav. 1 Kind * | 3 | 80 | 33.800 | 40.560 | 47.320 | 54.080 | 60.840 | 67.600 |
3 dav. 2 Kinder * | 3 | 80 | 35.800 | 42.960 | 50.120 | 57.280 | 64.440 | 71.600 |
4 ohne Kind | 4 | 90 | 37.600 | 45.120 | 52.640 | 60.160 | 67.680 | 75.200 |
4 dav. 1 Kind * | 4 | 90 | 39.600 | 47.520 | 55.440 | 63.360 | 71.280 | 79.200 |
4 dav. 2 Kinder * | 4 | 90 | 41.600 | 49.920 | 58.240 | 66.560 | 74.880 | 83.200 |
5 ohne Kind | 5 | 100 | 43.400 | 52.080 | 60.760 | 69.440 | 78.120 | 86.800 |
5 dav. 1 Kind * | 5 | 100 | 45.400 | 54.480 | 63.560 | 72.640 | 81.720 | 90.800 |
5 dav. 2 Kinder * | 5 | 100 | 47.400 | 56.880 | 66.360 | 75.840 | 85.320 | 94.800 |
5 dav. 3 Kinder * | 5 | 100 | 49.400 | 59.280 | 69.160 | 79.040 | 88.920 | 98.800 |
- Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz
(Quelle:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007866
Abruf 08.02.2024)