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Wohnberechtigungsschein

Starke Unterstützung in schwachen Zeiten

Wohnen kostet Geld. Nicht immer reicht das Einkommen für die Deckung der Kosten aus. Wir wollen Menschen helfen und vergeben Wohnungen mit einem Wohnberechtigungsschein – ein Instrument der Solidarität.

Es gibt Höhen und Tiefen im Leben und vor allem die Tiefen können sich im eigenen Geldbeutel bemerkbar machen. Gründe dafür gibt es unterschiedliche, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Studierende oder Berufseinsteiger können plötzlich feststellen: „Ich brauche Hilfe, um mir ein Zuhause leisten zu können.“

In solchen Situationen hat jeder Unterstützung verdient. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und wenn das Einkommen nicht ausreicht, um auf dem Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum zu finden, kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) eine Hilfe sein, die auch wir unterstützen. Unsere Genossenschaft vermietet einige Wohnungen mit WBS. Wenn Sie über einen WBS-Schein verfügen, können Sie sich um eine Wohnung in unserer Genossenschaft bewerben. Der WBS als ein Instrument der Solidarität öffnet Türen zu Wohnungen, die vom Staat gefördert werden und deren Mieten unter dem Marktpreis liegen. Es ist also nicht nur ein Schein – es ist ein Zeichen dafür, dass niemand allein gelassen wird, wenn das Leben schwieriger wird.

 

Der Weg zum „Ticket“

Wie sieht der Weg zum Ticket, also dem WBS aus? Die Kurzform: Formular besorgen, ausfüllen, Unterlagen beilegen, abgeben und ein bisschen warten. Ganz so einfach ist das natürlich nicht. Aber der kleine Aufwand, den WBS zu beantragen, lohnt sich.

Das Wichtigste ist Ihr Einkommensnachweis. Der entscheidet unter anderem darüber, ob Sie als Antragsteller zum Kreis der WBS-Berechtigten zählen. Ein erster Blick auf untenstehende Tabelle zu den Einkommensgrenzen in Brandenburg ist sicher hilfreich. Ebenfalls wichtig: Der Antragsberechtigte muss in der Regel volljährig sein. Es kann nur ein Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung gestellt werden, und zwar für den angestrebten Hauptwohnsitz. Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt in der Regel ein Jahr. Der erteilte Bescheid gilt nur im Land Brandenburg.

Unser Tipp: Prüfen Sie vorher auf der Internetseite der Stadt Potsdam, welche Unterlagen genau gebraucht werden. Dort finden Sie auch alles rund um den WBS-Antrag und Informationen zu Bearbeitungszeit, Fristen sowie die Formulare zum Herunterladen.

WebSite Landeshauptststadt Potsdam

 

Ab 01.01.2024 gelten folgende Einkommensgrenzen nach dem BbgWoFG (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28 vom 19. Juli 2023): 

Haushaltsgröße nach Anzahl der Personen  Wohnräume oder Wohnflächen  Einkommensgrenzen nach §22 Bbg. WoFG in EURO 
WBS 20% 40% 60% 80% 100%
1 2 50 18.500 22.200 25.900 29.600 33.300 37.00
2 ohne Kind  2 65 26.000 31.200 36.400 41.600 46.800 52.000
2 dav. 1 Kind *  2 65 28.000 33.600 39.200 44.800 50.400 56.000
3 ohne Kind  3 80 31.800 38.160 44.520 50.880 57.240 63.600
3 dav. 1 Kind *  3 80 33.800 40.560 47.320 54.080 60.840 67.600
3 dav. 2 Kinder *  3 80 35.800 42.960 50.120 57.280 64.440 71.600
4 ohne Kind  4 90 37.600 45.120 52.640 60.160 67.680 75.200
4 dav. 1 Kind *  4 90 39.600 47.520 55.440 63.360 71.280 79.200
4 dav. 2 Kinder *  4 90 41.600 49.920 58.240 66.560 74.880 83.200
5 ohne Kind  5 100 43.400 52.080 60.760 69.440 78.120 86.800
5 dav. 1 Kind *  5 100 45.400 54.480 63.560 72.640 81.720 90.800
5 dav. 2 Kinder *  5 100 47.400 56.880 66.360 75.840 85.320 94.800
5 dav. 3 Kinder *  5 100 49.400 59.280 69.160 79.040 88.920 98.800

 

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